- anrechnen
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an|rech|nen ['anrɛçnən], rechnete an, angerechnet <tr.; hat:[bei einem zu bezahlenden Betrag] mit berücksichtigen:diesen Calvados rechne ich nicht an (er braucht nicht bezahlt zu werden); die Auslagen für die Fahrt muss ich aber anrechnen (sie müssen bezahlt werden); die alte Kamera rechne ich [mit 25 Euro] an (25 Euro werden vom Kaufpreis für die neue Kamera abgezogen); die Untersuchungshaft wurde [auf die Strafe] angerechnet.☆ jmdm. etwas hoch anrechnen: jmds. Verhalten besonders anerkennen, würdigen:ich rechne dir hoch an, dass du mich damals nicht verraten hast.* * *
ạn||rech|nen 〈V. tr.; hat〉1. auf die Rechnung setzen2. 〈fig.〉 werten, bewerten3. mit einbeziehen, abziehen● die kleinen Beträge rechne ich Ihnen nicht an ● ich rechne ihm seine Hilfe hoch an ● ein fehlendes Komma muss ich (im Diktat) als Fehler \anrechnen; etwas \anrechnen auf mit einbeziehen; abziehen; die Untersuchungshaft wurde ihm auf die Gefängnisstrafe angerechnet; ich rechne es mir zur Ehre an es wird mir eine Ehre sein* * *
ạn|rech|nen <sw. V.; hat:1.a) [gesondert] in Rechnung stellen, berechnen:die vielen privaten Telefongespräche muss ich Ihnen a.;diese Zusatzleistung hat sie [uns] nicht [mit] angerechnet;b) bewerten:die Schülerin war so lange krank, dass ihr die schlechte Arbeit nicht angerechnet wurde;das Auto wurde ihnen mit 5 000 Euro angerechnet;die Untersuchungshaft wurde [auf die Strafe] angerechnet.2. in einer bestimmten Weise werten; [vergleichend] einschätzen:etwas als strafmildernd a.;jmdm. etw. als Verfehlung a.;jmdm. etw. übel a.;☆ jmdm. etw. hoch a. (jmds. Verhalten besonders anerkennen, würdigen).* * *
ạn|rech|nen <sw. V.; hat: 1. a) [gesondert] in Rechnung stellen, berechnen: die vielen privaten Telefongespräche muss ich Ihnen a.; diese Zusatzleistung hat sie [uns] nicht [mit] angerechnet; b) bewerten: die Schülerin war so lange krank, dass ihr die schlechte Arbeit nicht angerechnet wurde; c) gegen etw. aufrechnen, in etw. einbeziehen; bei etw. berücksichtigen: das Auto wurde ihnen mit 5000 Mark angerechnet; die Untersuchungshaft wurde [auf die Strafe] angerechnet. 2. in einer bestimmten Weise werten; [vergleichend] einschätzen: etwas als strafmildernd a.; jmdm. etw. als Verfehlung a.; jmdm. etw. übel a.; Man soll es der jungen Kirche nicht zur Unehre a. (Thieß, Reich 164); *jmdm. etw. hoch a. (jmds. Verhalten besonders anerkennen, würdigen): er hatte Vertrauen zu mir, und das rechne ich ihm hoch an (Kemelman [Übers.], Mittwoch 165); Manstein ist ... kein Nationalsozialist - umso höher ... muss ihm doch angerechnet werden, dass ... (Hochhuth, Stellvertreter 39).
Universal-Lexikon. 2012.